An vielen Stellen wird nach den Ausschreitungen der Querdenken-Kundgebung in Leipzig die These aufgestellt, dass erst das Oberverwaltungsgericht Bautzen mit seiner Entscheidung, die Auflage der Stadt Leipzig, die Kundgebung auf dem Messegelände und nicht in der Innenstadt, zu kassieren, den Auslöser und die Ursache für die Ausschreitungen geliefert habe.
Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) argumentiert so, aber auch einige politische Beobachter und Journalisten. So schreibt stellvertretend Peter Maxwill in seinem Kommentar auf Spiegel Online:
Aber die Hauptverantwortlichen dafür, dass es überhaupt so weit kommen konnte, waren an diesem Tag höchstwahrscheinlich gar nicht in Leipzig: Es war das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen, das mit einer äußerst sonderbaren Entscheidung den Chaostag von Leipzig erst ermöglicht hatte.
Peter Maxwill – Spiegel Online
Bisher ist die Begründung der Richter noch nicht veröffentlicht und die dünne Pressemitteilung teilte nur mit, dass mit Auflage einer maximalen Teilnehmerzahl von 16.000 Menschen die Kundgebung auf dem Augustusplatz stattfinden durfte, unter Einhaltung aller anderen von der Stadt erlassenen Auflagen.
Nun waren schon vor der Auflösung und späteren Eskalation weit mehr als 16.000 Teilnehmer vor Ort. Und es obliegt eben nicht dem Gericht, auf die Einhaltung zu achten. Sondern einzig und allein der Versammlungsbehörde, der Polizei und den Ordnern der Versammlung.
Und auch wenn ich die Entscheidung der Richter kritisch sehe, ist es meiner Meinung nach doch mehr etwas für den juristischen Diskurs (ich bin kein Jurist) als dass es tatsächliche Auswirkungen für den restlichen Tag gehabt hätte.
Die Veranstalter von Querdenken hatten schon Tage vorher in den eigenen Kanälen auf die potentiellen Teilnehmer eingewirkt, so und auch so in die Innenstadt zu kommen. Es hätte auch ohne den Augustusplatz noch 4 angemeldete und beauflagte Versammlungen aus dem Spektrum gegeben. Der Bestand der Verlegung der Kundgebung an die Leipziger Messe hatte in Wirklichkeit null Einfluss darauf, ob die Menschen in die Innenstadt ziehen, oder nicht.
Muss man das OVG kritisieren? Bestimmt, wenn die Begründung für das Urteil da ist. Trifft das Oberverwaltungsgericht aber eine unmittelbare Schuld an den Ereignissen? Nein, dafür ist nun mal die Exekutive zuständig. Und die Polizei hatte die Planungen bestimmt gemacht.
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